Wer kann von der neuen Baukindergeldregelung wirklich profitieren?

Wer träumt nicht von einem eigenen Haus? Natürlich sind bei der Planung, immer auch finanzielle Belange zu berücksichtigen. Vom Staat gibt es hier Zuschüsse – das Baukindergeld. Die Baukindergeldregelung richtet sich speziell an Familien, die ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung erwerben möchten. Pro Kind unter 18 Jahren, das in der Familie lebt, können dabei bis zu 12.000 € herausspringen. 

 

Beantragung von Baukindergeld 

 

Wer ab dem 1. Januar 2018 ein Eigenheim oder eine Immobilie gekauft hat, kann bereits seit dem 18. September seinen Antrag abgeben.

 

Das Baukindergeld gibt es für alle Familien, die ein Kind oder mehrere Kinder unter 18 Jahren haben. Sämtliche angegebenen Kinder müssen zumindest zur Zeit der Antragsstellung mit in der neuen Immobilie wohnen. Eine Begrenzung der Kinderanzahl gibt es dabei nicht. Kinder, die nach Antragstellung geboren werden, finden aber voraussichtlich keine Berücksichtigung.

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Das zu versteuernde Haushaltseinkommen pro Jahr darf bei der Baukindergeldregelung 75.000 € nicht übersteigen. Pro Kind werden zusätzlich noch einmal jeweils 15.000 € angerechnet.

 

Für die Beantragung von Baukindergeld kommt jeweils nur der Erstkauf einer neuen Immobilie oder ein Neubau in Frage.

 

Wer bereits ein Haus besitzt, kann nicht mehr in den Genuss des Geldes vom Staat kommen. Auch geschenkte oder geerbte Immobilien haben mit dem Baukindergeld der Bundesregierung verständlicherweise nichts zu tun...

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Immobilie geerbt was tun?

Wenn Sie nach dem Ableben von Eltern oder Verwandten eine Immobilie erben, gibt es in der Regel drei Möglichkeiten, die Sie für die Immobilie in Betracht ziehen können: Einziehen, vermieten oder verkaufen. Wenn Sie sich dabei schon nicht sicher sind, wie Sie verfahren sollen, kann es mitunter ungemein schwierig werden, auch nur eine dieser Optionen zu organisieren, vor allem wenn Sie trauern.

Es empfiehlt sich daher, jemanden mit der Betreuung der Immobilie zu beauftragen – zumindest so lange, bis Sie sich sicher sein können, eine langfristig rationale Entscheidung zu treffen. Kurzfristig betrachtet kann eine Entscheidung zum Verbleib einer geerbten Immobilie durch eine zu große Emotionalität getrübt sein. Doch auch in Folge kann Ihnen ein Makler eine ganze Menge bürokratischen Stress abnehmen.

 

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie nach der Erbschaft einer Immobilie vorgehen sollten und wie ein Immobilienmakler Ihnen dabei helfen kann.

 

Erste Schritte im Erbfall

 

Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich entscheiden, wie Sie den Verbleib der Immobilie regeln wollen. Ziehen Sie darin ein, müssen Sie die notwendigen bürokratischen Maßnahmen regeln. Dazu gehört unter anderem der Antrag auf einen Erbschein oder eine Eintragung im Grundbuch. Auch sollten Sie klären, ob die Immobilie werthaltig oder verschuldet ist. In letzterem Fall empfiehlt sich die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, da Schulden jeglicher Art ebenfalls vererbt werden....

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Immobilie selbst verkaufen - darauf sollten Sie achten!

Eine Immobilie zu verkaufen ist mit einer Reihe an Vorbereitungspunkten und Organisation verbunden. Sollten wichtige Punkte vergessen oder vernachlässigt werden, besteht das Risiko, dass Ihre Absicht zu verkaufen nicht einmal richtig wahrgenommen wird oder Sie ungeplante Preissenkungen vornehmen müssen. Damit Ihnen so etwas gar nicht erst passieren kann, sind in diesem Beitrag einige nützliche Hinweise aufgeführt, die Sie berücksichtigen sollten, falls Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten.

 

1. Nicht zu teuer und nicht zu günstig anbieten

 

Das Geheimnis zum Erfolg liegt hierbei auf jeden Fall im Vergleich. Nur durch Vergleiche mit ähnlichen, bereits verkauften oder noch zum Verkauf stehenden Objekten könBewertungnen Sie herausfinden, ob Sie preislich ein gutes Angebot machen. Das Problem dabei ist nämlich leider, dass der Immobilienmarkt von sehr vielen Faktoren abhängt, hauptsächlich der Nachfrage. Diese schwankt zuweilen stark je nach Architektur, Lage oder der Inneneinrichtung, welche im Preis eventuell inbegriffen ist. In diesem Fall lohnt sich übrigens auch immer das Überschlagen der jeweiligen Mobiliarpreise, um sich ein ungefähres Bild von der letztendlichen Preiskategorie des Gebäudes zu machen.

 

Es empfiehlt sich sehr, bereits zum Zeitpunkt der Preisfindung einen Immobilienmakler zu beauftragen. Dieser ist durch langjährige Berufserfahrung und aktuelle Kenntnisse der Marktlage am besten dazu in der Lage, Punkte wie Preiskategorisierung und Kontakt zu Interessenten zu übernehmen und zu späterem Zeitpunkt Vertragliches zu regeln. Unerfahrene Verkäufer laufen oft Gefahr, sich preislich zu verschätzen und mitunter herbe Verluste zu verzeichnen.

 

Um eine schnelle, kostenlose und unverbindliche Bewertung Ihrer Immobilie zu erhalten, können Sie unser Formular zur Hausbewertung nutzen. Hier erhalten Sie eine professionelle Einschätzung des Wertes und können diese Expertise als Entscheidungshilfe für den Immobilienverkauf nutzen...

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