Wer kann von der neuen Baukindergeldregelung wirklich profitieren?

Wer träumt nicht von einem eigenen Haus? Natürlich sind bei der Planung, immer auch finanzielle Belange zu berücksichtigen. Vom Staat gibt es hier Zuschüsse – das Baukindergeld. Die Baukindergeldregelung richtet sich speziell an Familien, die ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung erwerben möchten. Pro Kind unter 18 Jahren, das in der Familie lebt, können dabei bis zu 12.000 € herausspringen. 

 

Beantragung von Baukindergeld 

 

Wer ab dem 1. Januar 2018 ein Eigenheim oder eine Immobilie gekauft hat, kann bereits seit dem 18. September seinen Antrag abgeben.

 

Das Baukindergeld gibt es für alle Familien, die ein Kind oder mehrere Kinder unter 18 Jahren haben. Sämtliche angegebenen Kinder müssen zumindest zur Zeit der Antragsstellung mit in der neuen Immobilie wohnen. Eine Begrenzung der Kinderanzahl gibt es dabei nicht. Kinder, die nach Antragstellung geboren werden, finden aber voraussichtlich keine Berücksichtigung.

 shutterstock 196517384

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen pro Jahr darf bei der Baukindergeldregelung 75.000 € nicht übersteigen. Pro Kind werden zusätzlich noch einmal jeweils 15.000 € angerechnet.

 

Für die Beantragung von Baukindergeld kommt jeweils nur der Erstkauf einer neuen Immobilie oder ein Neubau in Frage.

 

Wer bereits ein Haus besitzt, kann nicht mehr in den Genuss des Geldes vom Staat kommen. Auch geschenkte oder geerbte Immobilien haben mit dem Baukindergeld der Bundesregierung verständlicherweise nichts zu tun...

 

 

Details der Baukindergeldregelung 

 

Wer das Geld im Rahmen der Baukindergeldregelung beantragt, kann je Kind der Familie, das unter 18 Jahren ist, maximal 12.000 € Zuschuss zum Immobilienkauf erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung handelt.

 

Es werden alle Käufe ab dem Stichtag 1. Januar 2018 in die Regelung eingeschlossen. Die Beantragung kann auch rückwirkend geschehen. Für alle Neubauten wird anstatt des Kaufdatums der Tag des Erhalts der Baugenehmigung berücksichtigt. Familien können ihre Anträge bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellen. Möglich ist dies auch online. Es kann sich lohnen, vor Antragsstellung Beratung einzuholen, z. B. bei der Verbraucherzentrale. 

 

Familien erhalten nach positivem Bescheid dann für insgesamt zehn Jahre pro Jahr maximal 1.200 € für jedes Kind der Familie. Die ermittelten Beträge nach der Baukindergeldregelung werden also nicht sofort ausgezahlt. Bei der schrittweisen Abbezahlung von Krediten, sind die Fördermittel jedoch gut zu gebrauchen. 

 

Das Baukindergeld gibt es nur so lange, wie die betreffende Familie in der jeweiligen Immobilie selbst wohnt. Wer auszieht oder das Eigentum oder die Wohnung vermietet oder wiederverkauft, erhält keine weitere Auszahlung des Geldes. Wie es sich bei einer Trennung der Eltern bzw. einer Scheidung verhält, ist noch nicht klar. Auf einen genauen Gesetzestext muss noch gewartet werden. 

 

Wichtige Fristen 

 

Wer seinen Haus- oder Wohnungskauf noch plant, kann das Geld der Bundesregierung bereits mit einplanen. Wichtig ist aber die Einhaltung von fest vorgegebenen Fristen, damit nichts schiefgeht. So muss der betreffende Kaufvertrag bis spätestens 31. Dezember 2020 unterschrieben sein. Für den Erhalt der Baugenehmigung gilt beim Hausbau das gleiche Datum.

 

Der Antrag auf Baukindergeld muss maximal drei Monate nach Einzug in das Haus oder die Eigentumswohnung gestellt werden. Dabei gilt der angegebene Tag auf der Meldebestätigung des Amtes.

 

Letzter festgelegter Termin der Antragstellung für die Fördermittel des Staates ist der 31.12.2023. Ob die Baukindergeldregelung auch für Eltern gilt, die nicht verheiratet sind, ist ebenfalls noch unklar. Das Gleiche trifft auf Patchworkfamilien zu. Im Entwurf der Bundesregierung heißt es nur „Familien“.

 

Abschließend noch ein Beispiel für Berechnung des Einkommens 

 

Hat eine Familie zwei Kinder, so darf sie über ein zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen von höchstens 105.000 Euro verfügen.

 

Beispielrechnung: 75.000 € + 2 x 15.000 €.

 

Hier ist mit einer Förderung von 24.000 € zu rechnen, denn pro Kind werden Familien 12.000 € zugesprochen. Für Familien, die über ein Einkommen von mehr als 105.000 € verfügen, gibt es keine staatliche Förderung im Rahmen der Baukindergeldregelung mehr. 

 

Das Baukindergeld kann in jedem deutschen Bundesland beantragt werden. Wer in Bayern wohnt, hat doppelt Glück, denn dort gibt es pro Kind noch einmal zusätzlich 300 € sowie eine einmalige Eigenheimzulage von 10.000 €. 

 

Bei der Berechnung des Einkommens für die Baukindergeldregelung kommt es auf das durchschnittliche Jahreshaushaltseinkommen an. Ausschlaggebend sind dabei die Einkünfte von Angestellten oder Selbstständigen im zweiten und dritten Jahr vor der Antragseingang.

Das könnte Sie auch interessieren:
Hausverkauf in Brandenburg an der Havel mit Kompetenz und Know-how