Kaufnebenkosten in Brandenburg: Damit müssen Sie rechnen!
Kaufnebenkosten wirken oft wie ein lästiger Anhang zum eigentlichen Kaufpreis, entscheiden aber über die Machbarkeit einer Finanzierung. Wer in Brandenburg ein Haus oder eine Wohnung kauft, sollte deshalb genauer hinsehen und frühzeitig rechnen. So vermeiden Sie böse Überraschungen kurz vor dem Notartermin und behalten Ihr Budget im Griff.
Was sind Kaufnebenkosten?
Kaufnebenkosten umfassen alle einmaligen Ausgaben, die zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallen. Dazu gehören insbesondere Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren sowie gegebenenfalls die Maklerprovision. Diese Posten fallen fast immer an und lassen sich gut planen.
Daneben existieren weitere Kosten, die zwar nicht im engeren Sinn „staatlich vorgeschrieben“ sind, aber in der Praxis häufig dazugehören. Beispiele sind Gutachterhonorare, Finanzierungskosten oder erste Modernisierungen nach dem Kauf. Manche Käufer unterschätzen diese Summen und geraten dadurch finanziell unter Druck.
Wie berechnen sich die Kaufnebenkosten?
Die Berechnung der klassischen Nebenkosten folgt klaren Prozentsätzen vom Kaufpreis. Der größte Block ist in der Regel die Grunderwerbsteuer, gefolgt von Notar- und Grundbuchkosten. Kommt ein Makler ins Spiel, erhöht sich der Gesamtprozentsatz entsprechend.
Für Deutschland gelten grob folgende Richtwerte:
- Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises
- Notar und Grundbuch: zusammen etwa 1,5 bis 2 Prozent
- Maklerprovision: bei Wohnimmobilien meist bis zu 3,57 Prozent für den Käuferanteil, teils hälftig geteilt
In Summe liegen die Nebenkosten beim Hauskauf häufig zwischen neun und zwölf Prozent des Kaufpreises. Der genaue Wert hängt vor allem vom Bundesland und der vereinbarten Courtage ab. Online-Kaufnebenkostenrechner helfen, auf Knopfdruck einen ersten Überblick zu bekommen.
Welche versteckten Nebenkosten gibt es beim Hauskauf?
Weitere typische „versteckte“ Posten:
- Umzugskosten, je nach Distanz und Umfang mehrere tausend Euro
- Doppelte Wohnkosten, wenn Miete und neue Finanzierung sich zeitweise überschneiden
- Gutachter- oder Sachverständigenhonorare für Bauschadensprüfung oder Wertgutachten
- Gebühren für Energieausweis, Vermessung, eventuelle Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen
.
Wer sorgfältig plant, rechnet diese Positionen von Beginn an mit ein und legt zusätzlich einen Puffer für Unvorhergesehenes zurück. So bleibt das Projekt auch stabil, wenn die erste Renovierungsrechnung höher ausfällt als erwartet.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Brandenburg?
Für Brandenburg ist vor allem die Grunderwerbsteuer von Bedeutung, denn sie liegt dort am oberen Ende der bundesweiten Skala. Der Satz beträgt aktuell 6,5 Prozent des notariell beurkundeten Kaufpreises. Für ein Objekt mit 400.000 Euro Kaufpreis fallen allein hier 26.000 Euro Steuern an.
Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten. Bundesweit bewegen sich diese zusammen meist zwischen 1,5 und 2,0 Prozent des Kaufpreises. Bei 400.000 Euro Kaufpreis ergeben sich also weitere rund 6.000 bis 8.000 Euro.
Kommt ein Makler ins Spiel, erhöht sich die Summe erneut. Je nach Vereinbarung und Objektstruktur sollten Käufer in Brandenburg mit einem Käuferanteil von bis zu rund 3,57 Prozent rechnen. Damit ergibt sich in vielen Fällen ein Gesamtrahmen von etwa 12 bis 14 Prozent Kaufnebenkosten im Verhältnis zum Kaufpreis, wenn alle drei Blöcke zusammenkommen.
Konkret bedeutet das:
- Kaufpreis 300.000 Euro
- Grunderwerbsteuer Brandenburg 6,5 Prozent = 19.500 Euro
- Notar und Grundbuch (ca. 1,5 bis 2 Prozent) = 4.500 bis 6.000 Euro
- Käuferanteil Maklerprovision (z. B. 3,57 Prozent) = 10.710 Euro
In diesem Beispiel bewegen sich die Kaufnebenkosten schnell im Bereich von 34.710 bis über 36.000 Euro. Wer in Brandenburg kaufen möchte, sollte diese Größenordnung also fest im Finanzierungsplan berücksichtigen und möglichst über Eigenkapital abdecken.
Rechtliche Grundlage
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Das Gesetz legt Gebührentabellen und den Zusammenhang zwischen Kaufpreis (Beurkundungswert) und Gebührensatz fest; Spielräume des Notars bestehen praktisch kaum. Tabellen und Beispielrechnungen mit typischen Gebührenstufen (z. B. 200.000, 300.000, 400.000 Euro Kaufpreis) finden sich in vielen Notar‑, Bank‑ und Immobilienratgebern.
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