Was müssen Sie über den Energieausweis wissen?

Der grundsätzliche Zweck vom Energieausweis begründet sich darin, eine vollständige Auskunft zur Energieeffizienz eines Gebäudes zu geben. Während der Energieausweis beim Verkauf einer Immobilie laut Energieeinsparverordnung zwingend notwendig ist, braucht er bei Bestandseigentum nicht beantragt werden. Dennoch: Wer seinen Energieausweis anfordert, erhält wichtige Informationen in Form einer Energieberatung, ob und in welchem Umfang eine energetische Sanierung dauerhaft Einsparpotenzial bringt und somit vorteilhaft ist. 

Der Energieausweis: Wer stellt ihn aus und wann wird er benötigt?

Energie kleinDer Energieausweis dient primär der Erreichung der Klimaziele und damit der Verantwortung von Eigentümern, ihre Immobilie energetisch zu sanieren und einen klimaneutralen Gebäudezustand zu erzielen.  

eit dem Jahr 2013 sind Verkäufer einer Immobilie unaufgefordert zur Bereitstellung des Energiepasses verpflichtet. Ebenso werden Vermieter und Verpächter in die Pflicht zur Transparenz genommen und müssen einen Energieausweis bereitstellen. Ausgenommen sind lediglich Baudenkmäler, Objekte mit Wohnflächen von unter 50 Quadratmetern oder Ferienhäuser, Ställe oder Gewächshäuser. Bei Zuwiderhandlung und Verzicht auf den Energieausweis drohen Immobilienverkäufern und Vermietern Bußgelder in einer Höhe bis zu 15.000 Euro.

Ein Energieausweis darf nur von spezialisierten Gewerken ausgestellt werden. Dazu gehören Schornsteinfegermeister, Architekten und Ingenieure bestimmter Baubranchen, sowie staatlich anerkannte Heizungs- und Klimatechniker. Wenn Sie einen Energieausweis beantragen, können Sie die Kosten vergleichen und verschiedene Experten aus diesen Branchen und mit Spezialisierung als Energieberater in Gegenüberstellung nehmen. Wichtig ist, dass Sie sich für einen qualifizierten und damit ausstellungsberechtigten Experten entscheiden...

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

 


Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass der Energieausweis zwei Möglichkeiten bietet. Sie können den für rund 100,- EUR erhältlichen Verbrauchsausweis beantragen oder sich einen komplexen Bedarfsausweis ausstellen lassen, der verschiedene Faktoren miteinbezieht. Ein Verbrauchsausweis berücksichtigt Ihren tatsächlichen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre. Beim Bedarfsausweis, der häufig im Rahmen einer Energieberatung erstellt wird, sind die Berechnungen komplexer und weitläufiger. Hier erfolgt kein Blick auf die Vergangenheit, sondern die Berechnung der reellen Werte in der Zukunft.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, ist ein bedarfsorientierter Energieausweis für den potenziellen Käufer das bessere Dokument. Beide Energiepässe haben die Gemeinsamkeit, dass sie ab dem Zeitpunkt der Ausstellung für 10 Jahre gültig sind. Festgelegt ist der Bedarfsausweis bei Neubauten und Bestandsbauten bis Oktober 1977. Ebenfalls muss ein Bedarfsausweis für Wohngebäude ab 1977 erstellt werden. Bei Objekten mit mehr als 5 Wohneinheiten und bei Altbauten, die vor dem 19. Jahrhundert errichtet wurden, ist ein Verbrauchsausweis ausreichend.

Welche Berechnung in Ihrem Fall optimal und rechtskonform ist, erfahren Sie am besten bei einem Energieberater. Auch als Bestandseigentümer kann ein Energieausweis vorteilhaft sein. Sie erfahren, mit welchen energetischen Maßnahmen Sie die klimaneutrale Performance Ihrer Immobilie steigern und ab wann sich die Umrüstung auf eine moderne Heizung amortisiert. 


Der Energieausweis als wichtiger Bestandteil in Immobilienanzeigen 


Ein entsprechender Energieausweis wird spätestens beim Hausverkauf zur Verpflichtung. Dabei dürfen Sie die Daten nicht erst nach Aufforderung durch Interessenten bekanntgeben. Alle relevanten Details aus dem Energiepass, so zum Beispiel die Art des Energieausweises, der Bedarfs- oder Verbrauchskennwert und die zur Heizung genutzten Energieträger müssen in der Immobilienanzeige ersichtlich sein.

Bei allen Immobilien, die ab Mai 2014 erbaut wurden, muss die Energieeffizienzklasse im Energieausweis benannt werden. Da die Konditionen zwischen den einzelnen Ausstellern variieren, lohnt sich die Einholung mehrerer Angebote. Bedenken Sie: Sie können Ihre Immobilienanzeige zwar ohne den bereits vorhandenen Energieausweiseinstellen, müssen diese Eintragung aber binnen kurzer Zeit nachholen. Potenzielle Käufer werden den Energieausweis erfragen und sollten ihn spätestens bei einer Besichtigung im Original zur Einsicht vorgelegt bekommen.

Je umfassender der Energiepass ist, umso höher sind die Kosten für die Ausstellung. Dennoch sollten Sie vergleichen und sich für einen Anbieter nicht allein nach dem Kostenfaktor entscheiden. Dazu müssen Sie wissen, dass die Berufsbezeichnung Energieberater kein geschützter Begriff und kein Ausbildungsberuf ist. Dem gegenüber stehen erfahrene Schornsteinfegermeister und Ingenieure, die ihre Dienstleistungen zur Erstellung eines Energieausweises mit Kernkompetenz und langjähriger Erfahrung im Bereich der energetischen Effizienz von Gebäuden anbieten.

Spätestens beim Verkaufswunsch Ihrer Immobilie ist ein Energieausweis notwendig. Aber auch im Fokus auf den Austausch der Heizung kann der Energiepass durchaus einige Vorteile verschaffen.


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