Scheidung - Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?

Überschreiben oder verkaufen? Den im Haus verbleibenden Partner auszahlen oder im Falle einer laufenden Finanzierung, die Kreditbelastung auf einen Partner übertragen? Mit einer Scheidung gehen viele Fragen, nicht selten auch Streitigkeiten um gemeinsam angeschaffte Vermögenswerte einher.

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Gerade das Haus steht bei einer Scheidung im Fokus und kann zum "Zankapfel" werden. Durch das Familienrecht sind verschiedene Lösungsansätze bekannt, doch wofür sich ein Paar nach der Scheidung letztendlich entscheidet, hängt von unterschiedlichen Faktoren und nicht zum geringen Teil auch von der persönlichen Vorstellung der weiteren Lebensführung ab.


Fakt ist: Viele Paare überlegen im Rahmen einer Scheidung, ihr Haus an einen Dritten zu verkaufen und den Verkaufserlös zu gleichen Teilen zu splitten.

Das kann in dem Moment sinnvoll sein, in dem auf dem Objekt eine Grundschuld lastet und ein Partner allein nicht in der Lage ist, die Verbindlichkeiten der Bank zu tilgen. Ist die Immobilie bereits bezahlt und ein Partner möchte mit den Kindern weiter im Haus verbleiben, bietet sich die Möglichkeit zum Haus überschreiben an.


Haus überschreiben vs. Verkauf oder Zwangsversteigerung

 

Uneinigkeit bei einer Scheidung bezieht sich im Regelfall auf zwei primäre Kernaspekte. Bei wem werden die gemeinsamen Kinder zukünftig leben und wer bekommt das Haus nach der Scheidung? In den meisten Fällen verbleiben die Kinder bei der Mutter, die nach der Trennung nicht umziehen und den Kindern weiter die gewohnte Umgebung bieten möchte.

Die Möglichkeit, das Haus zu überschreiben und auf einen Partner übertragen zu können, besteht grundsätzlich. In diesem Fall wird der ausziehende Partner ausbezahlt, wodurch man natürlich erfahren muss, welcher Wert für die Immobilie zugrunde gelegt wird.


Auch bei einem geplanten Verkauf, einer Zwangs- oder Teilversteigerung ist es wichtig, den Realwert des Objekts zu kennen und sich Gedanken über die Verfahrensweise zu machen. Grundsätzlich sollten Familien nach der Trennung überlegen, welche Methode die Beste ist und auf welchem Weg die geringsten finanziellen Verluste anfallen.


Eine Zwangsversteigerung ist vermeidbar, wenn die Kreditraten der Bank weiter bedient und sich die Partner nach der Scheidung über de
n Besitzverbleib des Hauses einig werden. Kommt die Möglichkeit zum Haus überschreiben nicht in Betracht, sollte der gemeinsame Verkauf mit anschließender Aufteilung des Kauferlöses die erste Wahl sein. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag - Haus verkaufen trotz laufendem Kredit.


Haus überschreiben – Änderung im Grundbuch und Auszahlungen


Die Entscheidung ist getroffen und das Haus soll nicht verkauft werden. Ein Haus überschreiben bedeutet, dass alle Verbindlichkeiten auf den in Z
ukunft alleinigen Eigentümer der Immobilie übergehen. Dazu zählen neben laufenden Finanzierungen bei der Bank auch gemeinsam abgeschlossene Verträge für Energie und weitere mit dem Objekt im Zusammenhang stehenden Kosten.


Paare, die sich zur Überschreibung der Immobilie auf einen Partner entscheiden, müssen auch die Änderung im Grundbuch vornehmen. Der ausziehende Partner muss somit aus dem Grundbuch ausgetragen werden.


Im Regelfall kommt es beim Haus überschreiben zu einer berechtigten Forderung des ausziehenden Partners, seinen Anteil an der Immobilie in monetärer Form zu erhalten. Das bedeutet, dass eine Auszahlung erfolgt und diese auf dem realen Wert des Hauses basiert.


Neben dem Anwalt, der sich um die juristischen Belange einer Scheidung und um die schriftlich fixierte Einigung in Bezug auf die Immobilie kümmert, kann ein Immobilienmakler von Vorteil sein. Auch wenn es nicht um den Verkauf, sondern um eine Überschreibung des Hauses geht, nimmt der Immobilienmakler die Objektbewertung vor und kann mit Kompetenz und Erfahrung den Verkehrswert bestimmen.


Wie hoch die Auszahlung für den ausziehenden Partner nach der Scheidung ausfällt, wird anhand der Verkehrswertermittlung errechnet und in schriftlicher Ausführung fixiert. 

In Scheidung lebende Paare sollten die weitere Verfahrensweise mit einem gemeinsam gekauften und zu gleichen Teil im Besitz befindlichen Haus frühzeitig klären. Mit der Überschreibung oder einem regulären Verkauf durch einen Immobilienmakler sowie der anschließenden Aufteilung des Verkaufserlöses, lassen sich finanzielle Einbußen vermeiden.


Eine Versteigerung oder Teilversteigerung ist immer der schlechteste Weg, da die Immobilie in fast allen Fällen unter ihrem tatsächlichen Wert angeboten und verkauft wird. Ein Immobilienmakler kann in Scheidungsfällen zielführend beraten und bietet seine umfassenden Dienstleistungen im Rahmen einer Wertermittlung, sowie der organisatorischen Aufgaben bei Verkäufen und Überschreibungen bei Trennungen an.

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